Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Schullandheim Geraberg e.V.
Das Schullandheim Geraberg (SLH) ist ein Thüringer Schullandheim welches im Landesverband der Thüringer Schullandheime wie auch im Verband Deutscher Schullandheime organisiert ist.
Die Benutzungsbedingungen/Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen die Einhaltung der Hausordnung ein.
1. Reservierung
1.1 | Die Gäste können ihren Aufenthalt persönlich, telefonisch, per Post, per E-Mail oder auch online reservieren.
1.2 | Die Reservierungsanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen unter Angabe des Geschlechtes, Geburtsdatum, bei Familien Alter der Kinder, Verpflegungswünsche.
1.3 | Die Reservierung wird mit der schriftlichen oder mündlichen Zusage bzw. dem Abschluss eines schriftlichen Belegungsvertrages für beide Seiten verbindlich.
1.4 | Mit Familien, Gruppen und bei längeren Aufenthalten wird ein schriftlicher Belegungsvertrag abgeschlossen.
1.5 | Unangemeldete Gäste können nur übernachten, wenn die Belegungssituation es zulässt.
2. Zahlung
Die Zahlung für den Aufenthalt im Schullandheim ist spätestens bei der Abreise fällig. Eine Anzahlung kann verlangt werden. Näheres regelt der abgeschlossene Belegungsvertrag.
3. Absagen
3.1 | Gäste ohne schriftlichen Belegungsvertrag können ihre Buchung telefonisch absagen. Die Absage muss dem Schullandheim bis zum Vortag der geplanten Anreise, 18 Uhr, zugegangen sein.
3.2 | Gäste mit einem schriftlichen Belegungsvertrag müssen schriftlich absagen. Die Absage muss mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anreisetag dem Schullandheim zugegangen sein, sofern im Belegungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Auch eine Berichtigung der Teilnehmerzahl muss mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anreisetag schriftlich erfolgen.
3.3 | Bei Anmeldungen innerhalb acht Wochen vor Anreise und danach erfolgten Absagen gelten in jedem Fall die Regelungen, die unter "Ausfallzahlung" im nächsten Kapitel genannt sind.
3.4 | Das Schullandheim Geraberg ist berechtigt, gegenüber angemeldeten Gästen wegen Nichtverfügbarkeit der zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen bis vier Wochen vor dem Anreisetag von der Zusage der Reservierung bzw. dem schriftlichen Belegungsvertrag zurückzutreten. Sie sind in diesen Fällen verpflichtet, die angemeldeten Gäste unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit zu informieren und ihnen bereits erbrachte Anzahlungen zu erstatten. Betroffene Gäste erhalten bei der Suche nach einer Ersatzunterkunft Unterstützung.
4. Ausfallzahlung
4.1 | Wenn die Absagefristen nicht eingehalten werden oder zwischen der Zahl der angemeldeten und der angereisten Gäste eine Minderung um mindestens zehn Prozent eintritt oder die Gäste gar nicht erscheinen, wird durch das Schullandheim je Person und Tag eine Entschädigung von fünfzig Prozent aller vereinbarten Leistungen gefordert, es sei denn, der Gast weist nach, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
4.2 | Sollten die dem Schullandheim durch den Rücktritt entstandenen Kosten nachweisbar höher sein als dieser Pauschalbetrag, so wird vom Gast dieser Betrag geschuldet.
4.3 | Auf die Entschädigung wird verzichtet, wenn die vereinbarten Leistungen von anderen Gästen in Anspruch genommen werden.
5. Mitgliedschaft
In Schullandheimen gibt es keine anrechenbaren Mitgliedschaften, wie in anderen Gruppenunterkünften. Eine Vorlage eines Mitgliedsausweises ist hier also nicht nötig.
6. Preise
Grundlage der Preise ist die aktuelle Preisliste des Schullandheimes Geraberg e.V. zum Zeitpunkt des Eingangs der Reservierungsanfrage, wenn nicht andere Preise im Belegungsvertrag vereinbart sind. Preislisten sind vom Schullandheim erhältlich.
9. Haftung
9.1 | Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen).
9.2 | Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nur übernommen werden, wenn diese der Herbergsleitung oder ihrer Vertretung ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden, es sei denn, das Schullandheim Geraberg, seine Organe oder Erfüllungsgehilfen haben den Verlust oder die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Auch hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
9.3 | Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände des SLH befinden, wird nicht gehaftet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das SLH oder seine Organe oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.
Diese Benutzungsbedingungen / Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Schullandheim Geraberg gelten seit 01.01.2025 in dieser Form